Einige Hinweise zur Gebäudeversicherung

Mit dem Thema Freimaurer ist auch das Thema Gebäude verknüpft. Bei Gebäuden wiederum spielt die Versicherung eine große Rolle. Hierzu versuchen wir einige Hinweise zu geben.

Ist Ihr Haus oder Ihre Wohnung bereits mit Rauchmeldern ausgestattet? Das Anbringen von Rauchmeldern kann das Ausweiten eines Feuers und somit auch schlimme Folgen verhindern. Dies sind Maßnahmen, die Ihrer Sicherheit dienen, dennoch ist eine Absicherung mit einer Gebäudeversicherung erforderlich!

Bei Sturmschäden prüfen die Versicherer, ob wirklich an dem von Ihnen gemeldeten Zeitpunkt ein Sturm vorhanden war. Ein Sturm liegt bei den Versicherern erst dann vor, wenn die Windstärke 8 erreicht wurde. Alle Informationen, die Sie am Schadentag über das Wetter benötigen, können Sie bei Ihrem zuständigen Wetteramt erfragen. Die Hausversicherung (Tipp: Hierzu lohnen sich stets Versicherungsvergleiche, um ein günstiges Gebäudeversicherung-Angebot zu erhalten) deckt nur die Schäden am Haus sowie fest damit verbundene Teile ab. Sie sollten Ihren Versicherer zeitnah über alle Schäden möglichst schriftlich informieren. Halten Sie alle Schäden möglichst mit Fotos fest. Es werden zum Beispiel auch Sturmschäden abgedeckt, wenn ein Baum auf das Dach eines Hauses fällt und dies eindrückt bzw. beschädigt. Kommt es hierbei noch zu Folgeschäden, so werden diese -selbstverständlich nach einer genauen Überprüfung abgedeckt. Dies kann dann der Fall sein, wenn bei einem zerstörten Dach Regenwasser eindringt.