Haftpflicht für eine Ölheizung
Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung sollte für all diejenigen ein Muss sein, die ein Haus besitzen oder mieten, welches mit einer Ölheizung geheizt wird. Nicht die Ölheizung selbst ist das Problem, sondern der Öltank, der zu dieser Heizungsart dazugehört. Insbesondere geht von einem solchen Öltank dann Gefahr aus, wenn er im Boden eingelagert ist. Eine winzige defekte Stelle reicht aus, um das Bodenreich und das Grundwasser zu kontaminieren. In Deutschland gilt das Wasserhaushaltsgesetz. Nach diesem Gesetz ist jeder dazu verpflichtet, Schäden, die durch Kontaminierung infolge eines Öltanks erfolgt sind, zu ersetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schadensverursacher schuld hat oder nicht. Dieses Gesetz schließt die Schuldfrage komplett aus. Hinzu kommt, dass die Höhe des Schadens unbegrenzt ist. Macht man sich jedoch einmal deutlich, dass bereits ein Liter Öl rund 1 Mio. Liter Trinkwasser kontaminieren können, so wird schnell deutlich, wie immens der finanzielle Schaden sein kann.
Denn nicht nur das Wasser muss wieder aufbereitet werden. Ebenso muss das gesamte Erdreich rund um die Schadenstelle entfernt und auf einer Sondermülldeponie entsorgt werden. Die Kosten hierfür können astronomische Summen erreichen. Eine Gewässerschadenabsicherung trägt diese Kosten. Gleichwohl gilt es auch hier vor Abschluss zu prüfen, welcher Versicherer das beste Preis-Leistungs-Verhältnis anbietet. In der Regel ist diese Versicherung recht erschwinglich. Aber man sollte auch einen Blick darauf haben, was letztlich alles im Leistungspaket enthalten ist. Die Versicherungssumme sollte eine adäquate Höhe aufweisen, damit man im Ernstfall nicht zuzahlen muss. Ebenso sollten Schäden am Eigentum mitversichert sein. Dies können Schäden am Haus oder Grundstück sein, wenn Erdreichmaßnahmen getroffen werden müssen. Im Versicherungspaket sollten ebenfalls die Kosten enthalten sein, die entstehen, wenn behördliche Rettungsmaßnahmen angeordnet werden. Worüber man vielleicht erst einmal nicht nachdenkt, sind Ansprüche Dritter. Daher sollte im Versicherungsvertrag enthalten sein, unberechtigte Ansprüche Dritter abzuwehren. Die Gewässerschadenhaftpflicht ist in jedem Falle eine sinnvolle Versicherung, wenn man sein Haus mit Öl heizt. Dies gilt sowohl für einen Eigentümer als auch für einen Mieter.